Boxspringbett Lieferung in die Schweiz

Auf Grund der großen Nachfrage sind hier einige Informationen zur Lieferung von Boxspringbetten in die Schweiz:

 

Sie brauchen grundsätzlich die deutsche Mehrwertsteuer nicht zu bezahlen und auch nicht verauslagen. Da wir die Lieferung in die Schweiz übernehmen, sorgen wir dafür, dass das Boxspringbett die EU verlässt. Das macht es nicht nötig, dass die Mwst. zuerst gezahlt und später erstattet wird. Nur Kunden, welche das Boxspringbett bei uns abholen und es selbst in die Schweiz bringen, müssen zunächst die Mwst. bezahlen und bekommen diese erstattet, wenn der Nachweis, dass das Bett die EU verlassen hat, erbracht ist.

 

Die Verzollung und die damit einhergehende Warenbeschau durch den Zoll wird von uns organisiert und bezahlt.

 

Nachdem das Bett die EU verlassen hat und in der Schweiz angekommen ist, wird die EUSt. (Einfuhrumsatzsteuer) fällig. Diese wird dem Endkunden von der zustellenden Spedition in Rechnung gestellt.

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